Deponie Typ B Bergacher: Annahme von Faserzementplatten/-gebinden (Eternit), LVA-Code 17 06 98 nk

AB 1. APRIL 2026

Dienstag, 16. Februar 2026


Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern hat mit dem Merkblatt «Entsorgung asbesthaltiger Rückbaumaterialien» vom 15. September 2025 die Vorschriften für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen angepasst.

Von dieser Neuregelung betroffen sind auch mineralische Abfälle mit gebundenem Asbest
(LVA-Code 17 06 98 nk), die auf unserer Inertstoffdeponie Typ B Bergacher abgelagert werden dürfen.

Neue Annahmebedingungen (gültig ab 1. April 2026)

Um einen gesetzeskonformen und sicheren Entsorgungsprozess zu gewährleisten, gelten ab diesem Datum folgende verbindliche Vorgaben:

✔ Annahme ausschliesslich von Faserzementplatten/-gebinden ohne Störstoffe

✔ Anlieferung nur in druckfesten, reissfesten und staubdichten Big-Bags oder Platten-Bags

✔ Kennzeichnung der Verpackung mit dem Hinweis „Achtung enthält Asbest“ zwingend erforderlich

✔ Die Verpackung darf vor oder während der Deponierung nicht entfernt werden

Nicht zugelassen sind

✖ Andere Verpackungsarten (z.B. Mulden- oder Container-Bags)

✖ Lose oder unzureichend verpackte Faserzementplatten/-gebinde

✖ Mischfraktionen (z.B. Faserzementplatten/-gebinde im Mischabbruch)


Nicht korrekt angelieferte Materialien müssen wir aus gesetzlichen und organisatorischen Gründen zurückweisen.

Mit diesen Massnahmen stellen wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie einen sicheren und effizienten Ablauf auf unserer Deponie sicher.

Für Fragen oder zur Klärung von Details stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die konstruktive Zusammenarbeit.

 

Zulässige Big-Bags oder Platten-Bags: